Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nicht aufrechnen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückhaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
Für die Lieferung von Software, Programmänderungen sowie sonstigen Dienstleistungen werden gesonderte Verträge geschlossen.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Minden (Westf.).
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