Allgemeine Geschäftsbedingungen der CX9 GmbH:


1. Vertragsgrundlagen

  1. Nachstehende Lizenz-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Nebenabreden und abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Unsere Angebote sind freibleibend. Der jeweilige Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zu diesen Bedingungen zustande.
  2. Wird ein Vertrag über eine Leasing-Gesellschaft abgewickelt, gelten im Verhältnis sowohl zur Leasing-Gesellschaft als auch für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Weichen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder der finanzierenden Leasing-Gesellschaft von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, sollen ausschließlich Letztere zur Anwendung kommen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

2. Lieferung, Lieferverzug und Installation

  1. Teillieferungen sind möglich.
  2. Unvorhergesehene Umstände wie Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
  3. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag ganz oder teilweise bezüglich der noch ausstehenden Lieferung zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche im Falle des Verzuges und der Unmöglichkeit, insbesondere Schadenersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
  4. Installationen von Software-Programmen werden auf Wunsch durchgeführt und nach Aufwand berechnet.

 

3. Fälligkeit der Vergütungen

  1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, hat Zahlung netto bei Lieferung zu erfolgen.
  2. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu vergüten. Tritt bei vereinbarten Teilzahlungen hinsichtlich einer Rate Verzug ein, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Schecks und Wechsel gelten nur als zahlungshalber gegeben. Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

 

4. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren bleibt bis zur endgültigen Bezahlung des vollen Kaufpreises vorbehalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Waren vor der endgültigen Bezahlung zu veräußern oder zu verpfänden. Im Falle einer Pfändung durch Dritte sind wir und ggf. die Leasing-Gesellschaft sofort zu benachrichtigen.
  2. Bei einem Verstoß des Kunden gegen vorstehende Bestimmungen, auch bei Zahlungsverzögerungen jeder Art, sind wir berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Waren vom Besteller zu verlangen. Die Rücknahme der gelieferten Waren aufgrund des Eigentumsvorbehalt gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  3. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Feuer, Diebstahl und sonstige Schäden auf seine Kosten unter Versicherungsschutz zu halten und uns dieses auf Verlangen nachzuweisen.

 

5. Installation

  1. Kosten für Transport und Transportversicherung trägt der Besteller.
  2. Eine Installation der gelieferten Ware erfolgt auf Wunsch und wird nach Aufwand berechnet.
  3. Wir werden nach besonderer Vereinbarung den Kaufgegenstand aufstellen und anschließen und dem Kunden durch Ablauf eines Standardinstallationstestes den Nachweis erbringen, dass der Kaufgegenstand mangelfrei ist. Aufstellung und Anschluss gelten als durchgeführt, wenn der Standardinstallationstest.... erfolgreich abgeschlossen worden ist.

 

6. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung und Mängelbeseitigung erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen bewirkt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust von aufgezeichneten Daten.
  2. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde durch dritte Personen am Kaufgegenstand Reparaturen, Einigungen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe vornehmen lässt oder den Kaufgegenstand ohne unsere Zustimmung Dritten überlässt. Auch ist eine Gewähr ausgeschlossen für Schäden oder Störungen, die auf unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungenügende Instandhaltung, Verwendung von fremdbezogenen Zubehören, anormalen Betriebsbedingungen, Mehrschichtbetrieb sowie Transportschäden zurückzuführen sind.

 

7. Haftung, Verjährung

  1. Wir übernehmen eine Haftung nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, aus positiver Vertragsverletzung sowie aus Beratungs- und sonstigen Unterstützungsleistungen von uns, es sei denn, dass in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Der Kunde ist mit uns jedoch darüber einig, dass wegen der Besonderheit des Kaufgegenstandes eine evtl. Haftung zur Höhe auf den Preis des Kaufgegenstandes beschränkt ist. Diese Ansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist.
  2. Der Kunde ist für die Aktualisierung und die Sicherung seiner Datenbestände grundsätzlich selbst verantwortlich. Wenn das Personal der CX9 Systems GmbH Tätigkeiten an den im Vertrag aufgeführten Hard- und Software-Produkten durchführt, wird davon ausgegangen, dass aktuelle Sicherungen der Datenbestände und Programme existieren.

 

8. Aufrechnung, Leistungsverweigerungsrecht

Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nicht aufrechnen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückhaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.

 

9. Software, Dienstleistungen

Für die Lieferung von Software, Programmänderungen sowie sonstigen Dienstleistungen werden gesonderte Verträge geschlossen.

 

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist Minden (Westf.).

 

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Oktober 2021

Neues Online-Reservierungsmodul LF:

Gemeinsam mit unserem zur Gruppe gehörenden Partner Linienflug Design haben wir bei unserem Online-Reservierungsmodul ein neues Zeitalter eingeläutet!

Oktober 2021

Liberkee: Digitalisierte Mobilität: C-Share und Liberkee

Effizient betriebene Fahrzeugflotten sind technisch mängelfrei, optimal ausgelastet und transparent verwaltet. Das digitale Authentifizierungs- und Berechtigungssystem SixSense® unterstützt Sie dabei, Ihre Fahrzeugflotten mit wenigen Handgriffen zu modernisieren, Abläufe zu optimieren und Betriebskosten zu senken.

SixSense® ist die ideale Nachrüstlösung, um Ihre Fahrzeugflotte für den schlüsselfreien Zugang und die digitale Bedienung fit zu machen. Das System umfasst das kryptografische Schlüsselmanagement, Softwareanwendungen, Programmierschnittstellen und Hardware. Alles aus einer Hand. Schnell montiert. Und voll in das bestehende Buchungssystem integriert.

Oktober 2020

Synergie mit Zukunft!

Seit dem ersten Oktober ist CX9 Systems mit 50% an der Linienflug Design GmbH beteiligt. Die Agentur für digitale Medien mit Sitz in Hannover hat bereits seit längerem erfolgreich mit CX9 für gemeinsame Kunden wie Beresa, Porsche und Wucherpfennig & Krohn zusammengearbeitet.

Zukünftig unterstützt Linienflug mit seinem Knowhow für webbasierte Lösungen bei der Weiterentwicklung der CX9 Produkte. Außerdem sind neue innovative Produkte und Leistungspakete für den Vermiet-, Flotten- und Sharingbereich in Vorbereitung.

CX9_LF_Logos

September 2020

ettCAR: das Dorfauto ist ein voller Erfolg

“Über 100 Ettelner Bürgerinnen und Bürger zwischen 18 und 80 haben sich als Fahrer registriert und ettCAR in den ersten sechs Monaten bereits mehr als 250 Mal ausgeliehen. Somit hat ettCAR bereits mehr als 11.000 Kilometer gelaufen.

Dies ist bereits jetzt deutlich mehr, als wir für das gesamte erste Jahr angenommen hatten.”

Ulrich Ahle Ortsvorsteher Etteln

ettCAR

Mai 2020

MindenGo - 100 Tage Carsharing in Minden.

Olaf Funk, Betreiber von MindenGo resümiert: “Es ist richtig und wichtig, Carsharing als zusätzliche Mobilitätslösung in Minden anzubieten. Mit CX9 Systems haben wir den richtigen Partner für die technische Umsetzung hinsichtlich App und Fahrzeugausrüstung gefunden. Wir können den Bereich Carsharing optimal in einem System mit unserer Autovermietung verbinden und somit die Gesamtauslastung der Flotte positiv beeinflussen.”

Minden Go - Carsharing App

April 2020

Erfolgsstory C-Cheq Übergabe- und Rücknahme App.

Innerhalb kürzester Zeit haben zahlreiche Kunden auf die App umgestellt, um die grundlegenden Vorteile wie z.B. Digitalisierung des Prozesses, Offline-Funktionalität und Sicherheit bei der Schadensabwicklung nutzen zu können. Das Thema Digitalisierung nimmt in der heutigen Zeit einen immer größeren Stellenwert ein, um die Kommunikation mit dem Kunden zu vereinfachen oder teilweise überhaupt erst zu ermöglichen. Nach heutigem Stand halten sich die Nutzung über Smartphone und Tablet fast die Waage, vielleicht mit leichten Vorteilen zu Gunsten des Tablets.

Oktober 2019

Carsharing

#GreenRider wir waren bei der KlimaTour2018 mit Thore Schölermann dabei. Im Streetscooter der MK Autovermietung per hauseigener Carsharing App von Cx9 Systems umweltbewusst durch Ostwestfalen.

Streetscooter C-Rent

März 2018

C-Share - Das neueste Produkt von CX9 öffnet die Tür zur Zukunft der Online-Autoreservierung

Was noch vor ein paar Jahren lediglich von den kühnsten Visionären in Betracht gezogen wurde, ist mittlerweile zur Realität geworden: Die Nutzung des Internets hat sich grundlegend gewandelt. Seit der Einführung des Smartphones ist das sporadische Surfen am PC einer permanenten Internetnutzung mittels mobiler Endgeräte gewichen.

Hierdrauf gilt es zu reagieren, auch im Bereich der Autovermietung. CX9 hat sich diesem Thema angenommen und wird sein Produktportfolio demnächst dementsprechend erweitern. Nachdem unser Online Reservierungsmodul in der Vergangenheit dafür gesorgt hat, dass die Online-Reservierung unserer Kunden so einfach und transparent vom Endkunden selbst durchgeführt werden konnte, wird dies nun auch in Zukunft per Smartphone möglich sein.

Mittels der App „C-Share“, welche im App-Store bzw. Google Playstore heruntergeladen werden kann, ist ein Endkunde in der Lage, Fahrzeuge vollkommen selbstständig mobil zu reservieren. Dies ist allerdings noch nicht alles. Befindet sich im Fahrzeug eine entsprechende Empfangsanlage wie z.B. eine Cloud-Box, kann das Auto per Übermittlung einer PIN vom Kunden selbst aufgeschlossen werden. Des Weiteren kann der Kunde eine in der App hinterlegte Checkliste abarbeiten, um einen Check-Out selbstständig durchzuführen, inklusive Schadensaufnahme- und Dokumentation. Ist die Checkliste abgearbeitet, kann der Kunde die Fahrt starten. Check-In und Verschließen des Fahrzeugs wird ebenfalls per App gesteuert. Dabei wird jeder Zeit die absolute Transparenz gewährleistet. Der Kunde hat jederzeit Einblick in jede seiner ehemals durchgeführten Mietvorgänge und Reservierungen.

Mittels C-Share wird es Autovermietern in Zukunft möglich sein, auf die veränderten Intenetnutzungsgewohnheiten der Kunden zu reagieren und die internen Arbeitsabläufe weiter zu optimieren. Auch für dieses CX9 Produkt gilt natürlich, dass es auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden kann.

Wenn Sie mehr über C-Share erfahren wollen oder sich für die Anschaffung interessieren, kontaktieren Sie bitte CX9

Februar 2018

Teilnahme von CX9 am bfp Fuhrpark-FORUM 2018

Am 13. und 14. Juni 2018 findet das bfp Fuhrpark-FORUM zum mittlerweile 17. mal statt.

Für über 800 Fuhrparkverantwortliche ist diese Veranstaltung am Nürburgring ein sehr wichtiger Treffpunkt der Fuhrparkbranche.

CX9 und seine Produkte dürfen hier natürlich nicht fehlen, daher werden wir mit einem eigenen Stand vertreten sein, um unsere Produkte dort dem - aus Firmenkunden bestehenden - Fachpublikum vorzustellen.
Besonderes Augenmerk legen wir hierbei auf die Präsentation unserer neuesten Produkte wie der Smartphone-Applikation „C-Share“, die im Rahmen des Corporate Carsharing zum Einsatz kommt, aber auch über das schon vorhandene Portfolio werden interessierte Besucher Informationen erhalten können. Hierfür steht unser Herr Norman Schwarzkopf zur Verfügung und beantwortet gern alle Fragen.

Januar 2018

Team wächst auf über 30 Mitarbeiter

Mit dem neuen Jahr durften wir auch weitere Verstärkungen in unserem Team willkommen heißen! Besonders unser Support-Bereich wurde weiter aufgestockt. So soll gewährleistet werden, auch in Zukunft alle Anliegen unserer Kunden zügig und so effizient wie möglich bearbeitet werden können.

Aber nicht nur unser Support wurde einer Vergrößerung unterzogen. Wir konnten außerdem neue Mitarbeiter im Projektmanagement und in der Schnittstellen-Programmierung begrüßen.

Unser Team ist mittlerweile auf über 30 Mitarbeiter gewachsen. Somit ist das Einzige, was uns hinsichtlich unserer Mannschaftsgröße Bauchschmerzen bereitet, dass wir bald wohl nicht mehr wissen, wo wir den Platz für die neuen Kollegen hernehmen sollen….

Dezember 2017

Teilnahme von CX9 an der Messe Flotte! Der Branchentreff

Am 21. und 22. März 2018 findet die Messe Flotte! Der Branchentreff in Düsseldorf statt.

Für Fuhrparkverantwortliche ist diese Veranstaltung in Düsseldorf ein sehr wichtiger Treffpunkt der Fuhrparkbranche. CX9 und seine Produkte dürfen hier natürlich nicht fehlen, daher werden wir mit einem eigenen Stand vertreten sein, um unsere Produkte dort dem - aus Firmenkunden bestehenden - Fachpublikum vorzustellen.

Besonderes Augenmerk legen wir hierbei auf die Präsentation unserer neuesten Produkte wie der Smartphone-Applikation „C-Share“, die im Rahmen des Corporate Carsharing zum Einsatz kommt, aber auch über das schon vorhandene Portfolio werden interessierte Besucher Informationen erhalten können.

Bitte besuchen Sie uns in Halle 8a, Stand F 26!

Juni 2016

PORSCHE und C-Rent – das passt!!

Porsche Drive startet mit einer eigenen Autovermietung und Webseite mit Online-Reservierung und setzt dabei auf das Know How und die Technik von CX9!

Juni 2015

Interne Meldung:

Wir wachsen weiter, die zwei Dutzend sind voll… Das Dachgeschoss unseres schönen Bürogebäudes ist jetzt komplett in unserer Hand!

Niederlassung Minden CX9

April 2014

Unser C-Rent Web war Vortragsthema auf der “tekom frühjahrstagung 2014” in Augsburg!

Die Tekom (Fachtagung für “Technische Kommunikation”) richtet sich an Fachleute, die sich in der Industrie und Dienstleistungsunternehmen mit Technischer Kommunikation befassen. In dem Umfeld ging es in einem der 24 Vorträge um unser C-Rent Web Modul “Mobile Übergabe und Rücknahme von Mietobjekten”! Unser Kollege José-Luis Muňoz und Prof.Dr. Volkert Brosda von der FH Hannover waren die Referenten des Vortrags “Web App-Entwicklung, der richtige Technologiemix machts!” Wir haben ihn gefunden!!

tekom frühjahrstagung 2014